Leit-Ideen für ein integrativ-kooperative Schule
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Leit-Ideen für eine integrativ-kooperative Schule

  1. Von welchen Zielen lassen wir uns leiten?
  2. Wie hat alles in Birkenwerder angefangen?
  3. Wie verändert sich die Zusammenarbeit im Kollegium?
  4. Wer gehört zum Team?
  5. Was sollte Gegenstand einer Teamberatung sein?
  6. Wie häufig sollten Teamsitzungen stattfinden?
  7. Wie kann man im integrativ-kooperativen Unterricht allen Schülerinnen und Schülern gerecht werden?
  8. Schafft man das allein? - Wird zusätzliches Personal benötigt? - Wie wird das am besten organisiert?
  9. Welche Formen der Kooperation haben sich bewährt?
  10. Wie häufig sollte kooperiert werden?
  11. Wie ist bei einem Wechsel von der Kooperationsklasse in die Parallelklasse zu verfahren?
  12. Welche Arbeit haben die Schulleitung und dabei besonders der "Stundenplaner" zu leisten? Welche Prioritäten müssen beim Planen gesetzt werden?
  13. Hat der kooperative Unterricht Einfluss auf die Leistungsbewertung?
  14. Wozu der Aufwand - kann nicht alles so bleiben wie bisher?
  15. Wo bekomme ich als unterrichtende Lehrkraft weitere Hilfe? Wer kann die kooperative Arbeit wie unterstützen?
  16. Alles eitel Sonnenschein?

1. Von welchen Zielen lassen wir uns leiten?

Die Ziele unserer Arbeit lassen sich am besten mit Hilfe der pädagogischen Leitbilder unserer Schulen verdeutlichen, die vom gesamten Kollegium erarbeitet und beschlossen wurden. Nicht nur fachinhaltliches Lernen, sondern auch der Erwerb sozialer Kompetenzen bildet einen wichtigen Schwerpunkt unserer Bildung und Erziehung in den integrativ-kooperativen Schulen.

Pädagogisches Leitbild der Gesamtschule
  1. Unsere Schule trägt zur Erziehung von toleranten, hilfsbereiten und rücksichtsvollen Kindern und Jugendlichen bei
  2. Leistungsbereitschaft und selbstständiges Lernen stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit
  3. Wir entwickeln sowohl Selbstständigkeit als auch Teamfähigkeit

Pädagogisches Leitbild der Grundschule
  1. Wir gestalten eine Schule, in der sich unsere Schüler wohl fühlen.
  2. Wir fördern und fordern unsere Schüler entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen.
  3. Wir akzeptieren und respektieren die Stärken und Schwächen unserer Schüler.
  4. Wir legen Wert auf einheitliches Handeln und Teamarbeit im Kollegium.

Die integrativ-kooperative Arbeit kann gelingen, wenn:
  • die Bereitschaft der beteiligten Lehrerinnen und Lehrer zur Zusammenarbeit vorhanden ist,
  • nicht nur der Wille zur Zusammenarbeit vorhanden ist, sondern auch im Sinne eines Kompetenztransfers das nötige Wissen, die erforderlichen Kenntnisse über differenzierenden Fachunterricht und die Möglichkeiten der Förderung jedes einzelnen Kindes oder Jugendlichen mit und ohne sonder-pädagogischen Förderbedarf erworben werden.
  • sowohl den Lehrerinnen und Lehrern der Grundschule und der weiterführenden Schule als auch den Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen bewusst ist, dass beide Expertengruppen Verantwortung für den gemeinsamen und kooperativen Unterricht tragen und
  • zusätzliches pädagogisches und sonstiges Personal in Abhängigkeit von Art und Schwere der Behinderungen der Schülerinnen und Schüler vorhanden ist.
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2. Wie hat alles in Birkenwerder angefangen?

Stellen Sie sich einen Ort im Bundesland Brandenburg kurz nach der politischen Wende vor. Der Ort liegt nöördlich von Berlin im Landkreis Oberhavel, heißt Birkenwerder und hat vier Schulen: Eine Grundschule mit Klassen von 1 bis 6, eine Gesamtschule mit Klassen von 7 bis 10 sowie eine Förderschule für Körperbehinderte Primarstufe und eine Förderschule für Körperbehinderte Sekundarstufen l/ll. Wenn Sie heute in diesen Ort fahren, werden Sie keine dieser vier Schulen wieder finden. Was ist geschehen?

Bereits im Schuljahr 1990/1991 wurde in den Sekundarstufe I/II der Förderschule für Körperbehinderte begonnen, behinderte und nicht behinderte Kinder und Jugendliche zu unterrichten. Diese Bemühungen fanden auch außerhalb der Schule Interesse und Unterstützung. Das gemeinsame Lernen zeigte Erfolge, die Eltern der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen waren angetan von den neuen Möglichkeiten des gemeinsamen Lernens und engagierten sich für ein verändertes Schulkonzept. Der Nachwende-Geburtenknick mit demografischen Einbrüchen um bis zu 50% der Schülerzahlen und die Weisung des MBJS, in die bestehenden Förderschulen für die Sekundarstufe I und II keine nicht behinderten Jugendlichen aufzunehmen, führten die Schulträger, das staatliche Schulamt und die Schulen zu neuen Überlegungen.
Der Landkreis als Träger beider Förderschulen sah sich vor eine Entscheidung gestellt: Man diskutierte über Schulschließungen und über die Zusammenlegung mit einer Förderschule für Geistigbehinderte. Schulentwicklungsplanerisch war allerdings auch ein gemeinsames Konzept mit den beiden allgemeinen Schulen im Ort interessant. Die Schulaufsicht setzte auf ein Modell, das gemeinsame Bildung und Erziehung möglich macht. Der Bürgermeister und die Kommunalpolitikerinnen in Birkenwerder sahen die Chancen zur inhaltlichen und baulichen Neugestaltung der alten Grundschule und Gesamtschule. In den Schulen selbst war ein deutlicher Wunsch nach Veränderungen spürbar. Die Aufnahme von einzelnen nicht behinderten Schülerinnen und Schülern in die Klassen der Förderschule Sekundarstufe l/ll hatte erste Erfolge gezeigt. Die Eltern der behinderten Schülerinnen und Schüler waren angetan von den neuen Möglichkeiten des gemeinsamen Lernens und engagierten sich für ein integratives Schulkonzept. Und die Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 13 waren bereit, alles daran zu setzen, dass gemeinsamer Unterricht weiterhin möglich sein kann.

Nun begann eine spannungsgeladene Zeit, in der die verschiedensten Perspektiven diskutiert wurden und unterschiedlichste Interessen eine Rolle spielten. In der bewährten Form eines "runden Tisches" setzten sich dann Lehrerinnen und Lehrer, die Schulträger und die Schulaufsicht zusammen. Es kristallisierte sich die Idee heraus, aus den vier Schulen zwei neue zu bilden.

Nachdem das Modell der integrativ-kooperativen Schulen auf dem Papier stand, sollten alle vier Schulkonferenzen zustimmen. Damit begann ein komplizierter Aushandlungsprozess, der von mehr oder weniger offen ausgesprochenen Interessenkonflikten, von Zeiten der Stagnation und Momenten des Scheiterns und vor allem von dem Wunsch geprägt war, diese Krisensituation als einmalige Chance zu nutzen und Schule (im Sinne von Hartmut von Hentig) neu zu denken.

Schulentwicklung braucht allerdings Zeit: Entscheidungs- und Bedenkenträger gewinnen, die Kritiker und Zweifler anhören, über das Machbare und Unmögliche diskutieren und den gemeinsamen Konsens herausfinden - das hat mehrere Jahre gebraucht. Im Ergebnis dieses nicht immer einfachen Prozesses standen die Beschlüsse der Schulträger Landkreis Oberhavel und Gemeinde Birkenwerder, ihre Schulen zu schließen und eine integrativ-kooperative Grundschule von Klasse 1 bis 6 und eine integrativ-kooperative Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe von Klasse 7 bis 13 zu errichten.

Heute haben alle Kinder in der Gemeinde Birkenwerder die Möglichkeit, die gemeinsame Grundschule zu besuchen und daran anschließend wiederum die integrativ-kooperative Gesamtschule bis zur 10. Klasse, daran anschließend wiederum ist der Besuch der gymnasialen Oberstufe möglich, wenn die Leistungen den Ansprüchen der gymnasialen Oberstufe genügen.

Sehr bald hatte sich das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport unterstützend und steuernd eingebracht. Die Idee einer integrativ-kooperativen Schule sollte in Birkenwerder zu einem Bildungsangebot entwickelt werden, das für Schülerinnen und Schüler mit Körperbehinderungen überregional zur Verfügung steht und gleichzeitig wohnortnahen gemeinsamen Unterricht möglich macht.

Mit dem Schulversuch verfolgt das Land Brandenburg zwei Ziele:
  • Es soll erprobt werden, wie innerschulisch flexibel gemeinsamer und kooperativer Unterricht umgesetzt werden kann. Die Frage ist also, wie weitgehend es gelingt, Klassengrenzen aufzulösen und neue Lerngruppen entstehen zu lassen.
  • Mit dem Modell der Schulen in Birkenwerder sollen positive Zukunftsbilder für die Schulentwicklungsplanungen im größtenteils ländlich strukturierten Raum vermittelt werden. Es geht also perspektivisch um die nachhaltige Beeinflussung von Schulstrukturen.
  • Der Schulversuch startete 1998 mit den neu einzuschulenden Kindern in den Klassen 1 der Grundschule und 7 der Gesamtschule. Es wurden die 1a und 7a mit ausschließlich schwer körperbehinderten und mehrfachbehinderten Kindern gebildet. Durch die Auflösung der beiden alten Förderschulen für Körperbehinderte gab es für bereits bestehende Klassen eine Art "Bestandsschutz", d.h. die Klassen wurden den jeweils anderen Klassenstufen der Grundschule und der Gesamtschule zugeordnet.

Mit jedem neuen Jahrgang kann nun also in der Grundschule und in der Gesamtschule eine Kooperationsklasse oder -gruppe (also auch weniger als 6 Schülerinnen und Schüler mit Körperbehinderungen) gebildet werden. Alle anderen Klassen der Schule sind grundsätzlich für den gemeinsamen Unterricht offen, wobei der bekannte Vorbehalt der personellen und räumlich-sächlichen Möglichkeiten gilt. In der Gesamtschule sieht es mittlerweile so aus, dass in allen Klassen auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden.
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3. Wie verändert sich die Zusammenarbeit im Kollegium?

Um die umfangreichen Aufgaben, die der gemeinsame Unterricht mit sich bringt, erfüllen zu können, müssen Lehrerinnen und Lehrer weit stärker als bisher zusammenarbeiten. Dieses betrifft die unterschiedlichsten Aufgabenbereiche, vom Beratungsgespräch, in dem geklärt wird, wie der jeweilige Schüler oder die Schülerin am besten gefördert werden kann bis hin zum Zweitlehrereinsatz, bei dem Integrationsstunden dafür genutzt werden, dass der Unterricht in einer Klasse von zwei Lehrkräften erteilt wird.

So bilden sich die unterschiedlichsten Gruppen, die an einer Schule eng zusammenarbeiten. Wenn im Folgenden der Begriff Team gebraucht wird, so bezieht sich das in erster Linie auf das Jahrgangsteam. Grundsätzlich gilt: Alle Mitglieder des Teams müssen bereit sein miteinander zu arbeiten. Das ist Voraussetzung für das Erlangen von Teamfähigkeit. Das Zusammenwachsen des Teams und die Konsensfindung sind ein Prozess, in den sich jeder aktiv einbringt, aber auch einmal bereit sein muss, seine Meinung zu ändern. Die Diskussionen müssen offen und kompromissbereit geführt werden. Ein Vertrauensverhältnis entwickelt sich nicht automatisch, sondern wächst in diesem Prozess.

Es ist wichtig, dass alle an der Schule beteiligten Professionellen das Konzept des gemeinsamen und kooperativen Unterrichtes grundsätzlich mittragen. Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen und ihre Kolleginnen und Kollegen der allgemeinen Schulen können viel voneinander lernen. Der so einsetzende Kompetenztransfer kommt allen zugute.

Teamarbeit ist ein "point of no return" in der Schulentwicklung der integrativ-kooperativen Schulen: Sie strahlt auf alle übrigen Bereiche der Schul- und Unterrichtsorganisation aus. Sie holt die Kolleginnen und Kollegen aus ihren Einzelkämpfer-Rollen heraus. Sie beeinflusst das Schulklima insgesamt und fördert die Demokratisierung der Leitungsstrukturen einer Schule.

Die Arbeit im Jahrgangsstufenteam wird von einigen Lehrerinnen und Lehrern anfangs als neu, ungewohnt und belastend erlebt. Sie kann im Einzelfall berufliche Identität bedrohen. Zugleich stellt sie eine große Chance dar, Identität weiterzuentwickeln, indem durch Auseinandersetzung befriedigende Einigungssituationen entstehen, Kooperation die unterrichtliche Arbeit bereichert, Abgrenzungserlebnisse positiv bearbeitet werden sowie Bestätigung und Unterstützung erfolgt.

Nicht nur die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen stehen vor der Aufgabe, ihre berufliche Rolle in der integrativ-kooperativen Schule zu überdenken. Auch die Regelschullehrerinnen und Lehrer müssen sich auf eine Individualisierung des Lernprozesses und auf den Umgang mit behinderten Kindern und Jugendlichen einstellen. Teamarbeit ist für die meisten Lehrerinnen und Lehrer ein neues Arbeitsfeld und muss erfahren und gelernt werden.
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4 Wer gehört zum Team?

Die Lehrerinnen und Lehrer, die überwiegend in der Jahrgangsstufe unterrichten - in der Sekundarstufe I hauptsächlich die Klassenleiter und Klassenleiterinnen sowie deren Stellvertreter beziehungsweise Stellvertreterinnen-, bilden das jeweilige Team. Dazu gehören auch immer die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, die innerhalb des Teams unterschiedliche Aufgaben erfüllen können, nicht nur als Klassen- oder Fachlehrer/in in der Kooperationsklasse, sondern auch als Zweitlehrer/in im gemeinsamen Unterricht oder beratend, zum Beispiel bei der Erstellung der Förderpläne. Mit einbezogen werden sollten - wenn vorhanden - auch pädagogische Unterrichtshilfen und es kann sich ebenfalls als hilfreich erweisen, wenn auch andere Beteiligte, wie zum Beispiel Sozialarbeiterin, Zivildienstleistende, Einzelfallhelferin, Erzieherinnen des Hortes oder des Wohnheims beratend an den Teamsitzungen teilnehmen.

Jedes neue Team sollte rechtzeitig von der Schulleitung benannt werden. Dabei ist ein Zeitraum von einem halben Jahr zu empfehlen. So kann ein erstes Zusammenwachsen erfolgen und ein gemeinsamer pädagogischer Konsens gefunden werden. Dieser Prozess braucht Zeit und könnte von einer anderen, kompetenten Person, eventuell von der Schulleitung begleitet werden. Die Zusammenarbeit im Vorbereitungshalbjahr bezieht sich auf konkrete Projekte, z.B.:
  • gemeinsame Auswahl zu Unterrichtsmaterialien und Buchbestellungen,
  • Mitsprache bei den Entscheidungen zur Aufteilung der Klassenräume,
  • gemeinsamer Besuch von Fortbildungen zum Anfangsunterricht o.a.Themen,
  • erstes Planungsgespräch mit der Schulleitung
  • ein Teamtag mit Moderation von außen
  • Vorbereitung der Kennenlerntage für die Schülerinnen und Schüler der 7.Klassen in der ersten Schulwoche,
  • Planung des ersten Elternabends für die Eltern der Schulanfänger sowie der Einschulungsfeier,
  • u.a.m.
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5 Was sollte Gegenstand einer Teamberatung sein?

Das Lehrerteam trägt gemeinsam Verantwortung für die Bildung und Erziehung in der Jahrgangsstufe, das heißt alle wichtigen pädagogischen, methodischen und organisatorischen Grundsätze, Entscheidungen und Vorhaben werden gemeinsam beraten oder geplant; auch regelmäßige Auswertungen und Fallbesprechungen sind Gegenstand der Sitzungen. Neben Abstimmungen zu Unterrichtsmaterialien und Schulbüchern geht es auch um methodische und pädagogische Auffassungen.

Die Kinder und Jugendlichen sollen sich nicht nur der eigenen Klasse zugehörig fühlen, sondern sich auch als Mitglied der Jahrgangsstufe wahrnehmen und wissen, dass alle dort tätigen Lehrer sowie Lehrerinnen bei Problemen für sie ansprechbar sind. Das bedeutet, dass zu allen wichtigen pädagogischen Fragen im Lehrerteam Konsens zu finden ist, damit ein einheitliches Vorgehen gewährleistet wird. Unterstützend hat sich ein "verzahnter" Lehrereinsatz in der Jahrgangsstufe herausgestellt: Die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer der Kooperationsklasse übernimmt je nach Ausbildung und Kompetenz den Unterricht in einem Fach in der Integrationsklasse oder umgekehrt. So werden Kontaktaufnahme, genaueres Kennenlernen und gleichberechtigtes Wahrnehmen durch alle Schülerinnen und Schüler begünstigt.

Beispiel einer Teamberatung in der Jahrgangsstufe 3:

Teilnehmer: Klassenleiterinnen aller drei Klassen, Zweitlehrer im Unterricht der Integrationsklasse (Sonderpädagoge), Referendarin
Zeit: Donnerstag, 10.40 - 11.40 Uhr
Beratungsgegenstand:
  • Zwischenbericht zur laufenden kooperativen Maßnahme des Unterrichtes eines Schülers der Kooperationsklasse in der Klasse mit gemeinsamem Unterricht im Fach Mathematik
  • letzte Absprachen zur Durchführung der Mathematikolympiade; Teilnehmer ist auch ein Schüler der Kooperationsklasse
  • Stand der Vorbereitung der geplanten gemeinsamen Klassenfahrt für alle Kinder der Jahrgangsstufe ins Schullandheim Zootzen im April
  • Absprachen zur Vorbereitung des kooperativen Unterrichtes der Klassen 3a/3b im Fach Sachkunde
  • Vorbereitung des gemeinsamen Musikprojektes "Die Vogelhochzeit" (alle drei Klassen)
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6. Wie häufig sollten Teamsitzungen stattfinden?

Aus den Aufgaben der Jahrgangsstufenteams ergeben sich die Notwendigkeit sowie die Häufigkeit der Zusammenkünfte. An der Grundschule erfolgt die Teamberatung wöchentlich, an der Gesamtschule nur einmal im Monat, wobei für die Sekundarstufe I berücksichtigt werden muss, dass Zusammenarbeit hier auch auf ganz anderen Ebenen eine sehr wichtige Rolle spielt. So sind hier nicht nur Absprachen der Klassenleiterinnen und Klassenleiter und der Stellvertretungen eines Jahrganges nötig, sondern vor allem auch Absprachen zwischen beziehungsweise innerhalb der Fachkonferenzen oder auch zwischen den zwei Lehrerinnen und Lehrern, die den Unterricht in einem Fach im Zweitlehrereinsatz durchführen.

Aber ob einmal wöchentlich oder einmal monatlich, in jedem Falle sollte der Termin feststehend und bindend sein. Es bedarf regelmäßiger Beratung und außerdem sind einzelne ständige Absprachen im Tagesverlauf oder zusätzliche Vorbereitungen zum kooperativen Unterricht nötig.
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7. Wie kann man im integrativ-kooperativen Unterricht allen Schülerinnen und Schülern gerecht werden?

Zur Bewältigung dieser anspruchsvollen Aufgabe ist über die Gestaltung von Unterricht neu nachzudenken und die entsprechenden Personalressourcen müssen optimal genutzt werden. Wenn dies gelingt, können alle von dem Konzept profitieren und man wird zufrieden feststellen, dass sich der Aufwand lohnt.

Alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Fähigkeiten zu fördern ist eine Herausforderung, der man nur gerecht werden kann, wenn die Bereitschaft vorhanden ist, Unterricht zu verändern und neuen Methoden gegenüber offen zu sein. Schülerorientierter, methodenreicher und leistungsbezogener Unterricht sowie Binnendifferenzierung in heterogenen Lerngruppen nehmen in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle ein. Da der Unterricht zieldifferent erfolgen muss, sind vor allem Formen des offenen Unterrichts gut geeignet. Besonders das Partnerlernen und Gruppenarbeit kommen häufig zum Einsatz und unterstützen das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen.

Unterricht muss sich schrittweise verändern, angefangen bei Arbeitsblättern und Aufgaben mit unterschiedlichen Leistungsanforderungen - über größere Unterrichtsprojekte - Tages- und Wochenplanarbeit - das Lernen an Stationen bis hin zu einer veränderten Form des Unterrichtes, in welcher der Lehrer bzw. die Lehrerin eher als Berater tätig ist und Schülerinnen und Schülern mehr Entscheidungsmöglichkeiten und Selbsttätigkeit eingeräumt werden.

Entsprechende Fortbildungsangebote waren und sind weiterhin notwendig:
  • Um ein Verständnis neuropsychologischer physiologischer Grundlagen für Lernen und Verhalten zu haben,
  • um Unterricht zieldifferent, projektorientiert und fächerübergreifend zu planen,
  • um in verschiedenen Sozialformen zu arbeiten und Schülerinnen sowie Schülern Gelegenheit zu geben, voneinander zu lernen und sich gegenseitig zu unterstützen,
  • um bei Schülerinnen und Schülern altersgerechte Arbeitstechniken und Methoden zu entwickeln,
  • um zu einer produktiven sowie kreativen Lernatmosphäre beizutragen, in der unsere Schülerinnen und Schüler gemeinsam erfolgreich und mit Freude lernen können und
  • um nicht zuletzt Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu ermutigen, selbstbewusst und selbstbestimmt ihren Platz im Schulalltag zu finden und einzufordern.

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8. Schafft man das allein? - Wird zusätzliches Personal benötigt? - Wie wird das am besten organisiert?

Notwendig für das erfolgreiche gemeinsame Lernen ist neben den oben genannten Veränderungen bei der Gestaltung des Unterrichtes auch eine Unterstützung durch eine zweite Lehrkraft oder durch den Einsatz von zusätzlichem pädagogischem Personal.

Sofern man vom Idealfall des Zweitlehrereinsatzes ausgeht, das heißt, dass zwei Lehrer bzw. Lehrerinnen den Unterricht in einem Fach gemeinsam abdecken, ist zu empfehlen, dass beim Einsatz und der Verteilung der Aufgaben darauf geachtet wird, dass nicht eine Lehrkraft die Rolle der "Hilfslehrerin" übernimmt. Hier hat es sich z. B. bewährt, wenn die Sonderpädagogin, die in der Integrationsklasse als zweite Lehrkraft eingesetzt ist, den Unterricht der ganzen Klasse in einem Fach erteilt, während die Klassenlehrerin die unterstützende Rolle übernimmt. Dieser Rollentausch führt zur gleichberechtigten Annahme der beiden Pädagoginnen durch Schülerinnen und Schüler sowie durch die Eltern und verbessert und intensiviert die Arbeit im Team.

Auch wenn die Ressourcen knapp sind und nicht genügend Integrationsstunden vorhanden sind, um den gesamten Unterricht in einem Fach abzudecken, ist es mehr als ratsam, die vorhandenen Stunden zu bündeln als sie einzeln auf die Stundentafel der Woche zu verteilen. So könnte die Sonderpädagogin an einem Tag vier Stunden für Projektunterricht oder Wochenplanarbeit für die ganze Klasse zur Verfügung stehen und dabei dennoch Kinder oder Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf besonders berücksichtigen. Werden die Stunden einzeln verteilt, ist die Versuchung zu groß, dass Schülerinnen oder Schüler herausgenommen werden.
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9. Welche Formen der Kooperation haben sich bewährt?
9.1 in der Grundschule:


A: Kooperation der gesamten Jahrgangsstufe

Die Klassengrenzen sind aufgelöst und Unterricht, Vormittagsband oder andere Vorhaben werden gemeinsam mit allen Schülern der Jahrgangsstufe durchgeführt.

Projekte zu einem unterrichtsunterstützenden Thema, wie zu natur- oder gesellschaftskundliche Themen, (z.B. Apfelprojekt oder Projekt "gesunde Zähne'' oder Themen mit jahreszeitlichem Bezug, (z.B. Osterprojekt)

Eltern können die Projekttage unterstützen. Die Angebote werden dadurch vielfältiger und es kann intensiver gearbeitet werden. Die Zusammensetzung der Gruppen wird von den Lehrerinnen und Lehrern gesteuert, so dass sie klassengemischt erfolgt, bei Beachtung der geeigneten Partnerschaften für die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Beispiel: Musikprojekt "Die Vogelhochzeit"
Klassen: Alle drei Klassen der Jahrgangsstufe 3
Thema: Einstudierung des Liedes "Die Vogelhochzeit" und szenische Darstellung mit Kostümen
Durchführung:
gemeinsame Liederarbeitung in den Klassen 3a (7 Schülerinnen und Schüler mit Körperbehinderung) und 3c (30 Schülerinnen und Schüler ohne Behinderung)
  • weiteres Üben jeweils in den Klassen, auch Kl.3b
  • gemeinsame Probe des Liedspiels Kl.3a und 3c
  • Vorbereitung der Kostüme mit Hilfe der Eltern
  • gemeinsame Aufführung im Musikraum: K1.3a/3c sind Akteure, Kl.3b Zuschauer, danach umgekehrt,
  • gegenseitige Einschätzung und Auswertung

Wandertage: Es müssen Ziele ausgesucht werden, die auch für die Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen zugänglich und geeignet sind. Die Planung muss rechtzeitig erfolgen, da für diese Kinder oft spezielle Fahrmöglichkeiten organisiert werden müssen.

gemeinsame Feiern und Feste

Wettbewerbe sportlicher und künstlerischer Art, wobei Möglichkeiten der Beteiligung der behinderten Kinder zu beachten, bzw. zu schaffen sind.

gemeinsamer Morgenkreis am Wochenanfang und Wochenauswertung am Ende der Woche

tägliche Arbeit in den Vormittagsbändern

B: Kooperation zwischen der Klasse mit gemeinsamem Unterricht und der Kooperationsklasse:
kooperativer Unterricht


Sinnvoll für diesen gemeinsamen Unterricht sind größere Zeiteinheiten, z.B. Doppelstunden, Für den Unterricht hat es sich bewährt, feste Lernpatenschaften zu bilden. Die Wüsche der Kinder müssen natürlich berücksichtigt werden, aber eine Steuerung durch die Pädagoginnen und Pädagogen ist dabei unerlässlich. Gerade für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist es ein wichtiges Entwicklungsziel, Mitsprache zu lernen und selbstbewusst wahrzunehmen.

Der Unterricht sollte regelmäßig zu festen Zeiten innerhalb des Stundenplans und verlässlich auch für die Schülerinnen und Schüler durchzuführen. Sie können sich dann rechtzeitig auf die besondere Unterrichtssituation einstellen, da in der Regel auch ein Umräumen in der Klasse nötig wird und ein Verändern der Sitzordnung erfolgt. Bei diesen Vorbereitungen helfen die Kinder dann selbstständig und gern.

Es gibt kein Unterrichtsfach, das für den kooperativen Unterricht nicht in Frage kommt. Wichtig für alle Beteiligten sind Verbindlichkeit, Mitsprache bei Vorbereitung und Gestaltung und eine Regelmäßigkeit, die kooperativen Unterricht zu einer selbstverständlichen Lernform innerhalb der Jahrgangsstufe werden lässt. Der Begriff "Kooperationsklasse" beschreibt dabei schon den damit verbundenen Anspruch an eine Vielzahl gemeinsamer Begegnungen und kooperativer Lernarrangements im Schulalltag.

Beispiel: Deutsch-Sachkunde Kl. 3
Thema: Laub- und Nadelbäume unserer Heimat
Klassen: kooperativer Unterricht zwischen Kl. 3a (7 Schülerinnen und Schüler Mit Körperbehinderung bzw. Mehrfachbehinderung, die nach Unterschiedlichen Rahmenplänen unterrichtet werden) und Kl.3b (22 Schülerinnen und Schüler, davon 2 mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der körperlichen und motorischen Entwicklung)
Inhalt:
  • Alle Kinder haben den Unterricht mit vorbereitet. Sie haben Blattsammlungen angelegt und stellen sie vor.
  • Erarbeitung und Zusammenstellung von Merkmalen zu je vier Laub- und Nadelbäumen
  • (Schüleraktivitäten: Unterrichtsgespräch, Schreiben und Zeichnen)
  • Partnerarbeit: Erkennen von Blättern und Samen auf dem Arbeitsblatt. Alle Kinder der a-Klasse haben einen festen Partner der b-Klasse. Gemeinsame Arbeit mit gegenseitiger Hilfe.

Umfang der Unterrichtseinheit: zweimal 2 Doppelstunden (jeweils montags)

C. Kooperativer Unterricht für einzelne Kinder in ausgewählten Fächern zeitweise oder auch ständig in der Klasse mit gemeinsamem Unterricht


In die Entscheidung sind die Eltern einzubeziehen. Wichtige Ziele dabei sind, die Flexibilität der Schulorganisation für alle Kinder zu nutzen und auch dauerhaftes Wechseln der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den gemeinsamen Unterricht. Die Bedingung für die Integrations- oder Kooperationsfähigkeit des Kindes darf hierbei jedoch nicht ausschließlich die Möglichkeit des zielgleichen Unterrichtes sein. Voraussetzung für diesen Wechsel ist eine entsprechende Platzreserve in der Partnerklasse. Jene muss bei der Klassenbildung rechtzeitig eingeplant werden.

9.2. in der Gesamtschule:

Eine Gesamtschule mit Ganztagsangebot bietet von Hause aus zum Teil andere Möglichkeiten miteinander zu kooperieren. Die Kooperationsklasse ist an unserer Schule grundsätzlich die a-Klasse. Nach Auswertung der ersten Erfahrungen haben wir uns dafür entschieden, dass die a-Klasse hauptsächlich mit der b-Klasse, einer Integrationsklasse mit 23 Schülerinnen und Schülern, kooperiert. Im Kursunterricht können sich aber auch andere Zusammensetzungen ergeben.

A: Kooperation im Unterricht


Zum einen trägt das Kurssystem der Gesamtschule dazu bei, dass Klassenverbände aufgelöst werden und Schülerinnen und Schüler in Grund- oder Erweiterungskursen unterrichtet werden. Dieses gilt auch für die Schülerinnen und Schüler der Kooperationsklassen (a-Klassen). Hinzu kommt der Wahlpflichtunterricht , der ebenfalls nicht im Klassenverband unterrichtet wird und zum anderen besteht die Möglichkeit, auch in anderen Fächern klassenweise miteinander zu kooperieren. Dies soll hier kurz an einem Beispiel verdeutlicht werden:

Deutsch, Jahrgangsstufe 7

  • Klassen: a- Klasse (10 Schülerinnen und Schüler mit zum Teil sehr schweren Behinderungen) + b-Klasse (23 Schülerinnen und Schüler, hiervon drei Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen)
  • Unterrichtsthema: J. W. Goethe : Der Zauberlehrling,
  • Organisation/ Unterrichtsform: Lernen an Stationen, fünf unterschiedliche Schwierigkeitsgrade, Anforderungen und Themen;
  • zwei ganze Klassen in einem Raum, zwei Lehrer, eine pädagogische Unterrichtshilfe
  • Dauer der Unterrichtseinheit: 3 Stunden - in diesem Falle, dreimal donnerstags,
Letzteres stellt größere Anforderungen an Schulorganisation und Räume. Fächer müssen parallel geplant werden und entsprechend große Räume sollten ebenfalls vorhanden sein. Je nach Bedarf ist es aber auch möglich, Klassenverbände aufzulösen und in zwei gemischten Gruppen zu arbeiten. Weitere Gelegenheiten zur Kooperation im Unterricht oder in unmittelbarem Zusammenhang ergeben sich durch Projekttage, größere fächerübergreifende Projekte, Wandertage, Exkursionen und Klassenfahrten.

B: Kooperation außerhalb des Unterrichtes


Über unterrichtliche u.a. bereits erwähnte Aktivitäten hinaus ergeben sich durch Arbeitsgemeinschaften und das offene Angebot der Ganztagsschule weitere Möglichkeiten zur gemeinsamen Arbeit von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen.

Zusammenfassung:

Der parallele Einsatz der jeweiligen Kolleginnen und Kollegen ist Voraussetzung für eine Zusammenarbeit und Durchführung der kooperativen Arbeit. Doppelsteckungen der Integrationsstunden müssen fachspezifisch und bedarfsorientiert für das Kind erfolgen. Die Planung und Durchführung des Unterrichts erfolgt gleichberechtigt von allen, in der Regel von den beiden Pädagoginnen bzw. Pädagogen der Klasse, oft Regelschullehrer/in und Sonderpädagoge bzw. Sonderpädagogin. Dabei übernimmt jede Lehrerin, jeder Lehrer einen oder mehrere Unterrichtsabschnitte. Trotz des Wechsels bleibt die Einheit des Unterrichts gewahrt. Ansonsten ist zu beachten:
  • Schulinterne Rahmenpläne müssen so angelegt sein, dass kooperativer Unterricht möglich wird. Dieses betrifft vor allem Schülerinnen und Schüler, die zieldifferent unterrichtet werden, denn die wohl wichtigste Voraussetzung für kooperativen Unterricht lautet:
  • Kooperativer Unterricht kann nur dann dauerhaft gelingen, wenn alle auf unterschiedlichen Niveaus am selben Thema arbeiten und Gelegenheit bekommen, ihre Arbeitsergebnisse zu präsentieren. Der Unterricht muss so gestaltet werden, dass jedes Kind aktiv auf seinem Entwicklungsniveau am Unterricht teilnehmen kann.
  • Kooperativer Unterricht muss in kurzen, regelmäßigen Zeitabständen und verlässlich stattfinden.
  • Besonders hinzuweisen ist darauf, dass die Einteilung der Klassen, Gruppen oder Kurse genau zu durchdenken ist. Schon vorher sollte feststehen, wer mit wem kooperiert. In jedem Falle sollte darauf geachtet werden, dass keine Lerngruppen entstehen, in denen hauptsächlich Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten oder mit Behinderungen vertreten sind.
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10. Wie häufig sollte kooperiert werden?

So oft wie möglich. Zu Beginn des Schuljahres müssen klare und verbindliche Kooperationsvereinbarungen zwischen den beteiligten Lehrern sowie Lehrerinnen (inhaltlich) und mit der Schulleitung (organisatorisch) getroffen werden. Wichtig ist aber, dass Kooperation verlässlich stattfindet. Grundlage muss ein Konzept sein, das verbindliche Absprachen und Zielvereinbarungen beinhaltet. Kooperativer Unterricht sollte so früh wie möglich begonnen, schrittweise erweitert werden und er muss vor allem planmäßig organisiert werden. Nichts sollte dem Selbstlauf oder dem Zufall überlassen bleiben. Zum Jahresanfang sollte sich jedes Team abrechenbare Ziele setzen. Günstig ist es, die kooperative Arbeit zu dokumentieren, so ist sie nachvollziehbar und kann allen Kollegen sowie Kolleginnen besser zugänglich gemacht werden. Ursachen für Erfolge und Misserfolge sollten analysiert werden.
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11. Wie ist bei einem Wechsel von der Kooperationsklasse in die Parallelklasse zu verfahren?

In Abstimmung mit der zuständigen Schulrätin wird für die integrativ-kooperativen Schulen in Birkenwerder folgendes Verfahren festgelegt:

  1. Die Schülerin oder der Schüler lernt zunächst probehalber über längere Zeit in einer Klasse mit gemeinsamem Unterricht.
  2. Der Wechsel von der Kooperationsklasse bzw. -gruppe in eine Klasse mit gemeinsamem Unterricht kann von den Eltern oder der Schule beantragt werden.
  3. Die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer fertigt einen Bericht zur bisherigen Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen in der Kooperationsklasse bzw. -gruppe an.
  4. Im Sinne eines verkürzten Förderausschussverfahrens kommen alle Beteiligten zur gemeinsamen Beratung zusammen (Klassenleiter/innen der abgebenden und aufnehmenden Klassen, der Schulleiter und die Eltern sowie ein/e Sonderpädagoge/in, falls nicht schon beteiligt). Wurde der Bericht (Pkt.2) nicht von einer Sonderpädagogin oder einem Sonderpädagogen geschrieben, muss hierfür eine sonderpädagogische Stellungnahme vorliegen. Das Ergebnis der Beratung wird in einem Protokoll festgehalten.
  5. Ging der Antrag von der Schule aus, muss nun die Zustimmung der Eltern in schriftlicher Form vorliegen.
  6. Der Vorschlag des Förderausschusses geht zur Entscheidung an das staatliche Schulamt. Bei Zustimmung kann die Schülerin oder der Schüler dauerhaft in eine Klasse mit gemeinsamem Unterricht wechseln.

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12. Welche Arbeit haben die Schulleitung und dabei besonders der "Stundenplaner" zu leisten? Welche Prioritäten müssen beim Planen gesetzt werden?

Zunächst soll vorausgeschickt werden, dass es gemeinsam festgelegte Verbindlichkeiten geben sollte, die von der Schulleitung begleitet, kontrolliert und eingefordert werden. Kooperativer Unterricht erfordert enge Zusammenarbeit und Informationsaustausch auf Jahrgangsstufenbasis darüber hinaus ist aber der Erfahrungsaustausch innerhalb der Schule wichtig. Diesen Prozess muss die Schulleitung organisieren. Gegenseitige Unterrichtsbesuche erweisen sich dabei als hilfreich - auch Lehrerinnen und Lehrer können viel voneinander lernen!

Es hat sich ebenfalls als sehr wichtig erwiesen, wenn die Jahrgangsteams an der Organisation von gemeinsamem und kooperativem Unterricht beteiligt werden können und die Verteilung der Lehrerwochenstunden für den gemeinsamen Unterricht in Verantwortung der jeweiligen Teams erfolgt. Hierfür muss das Team in Zusammenarbeit mit dem /der für den Jahrgang zuständigen Sonderpädagogen bzw. Sonderpädagogin entscheiden, in welchen Fächern oder Stunden der Zweitlehrereinsatz sinnvoll ist und wer diese Stunden erteilt.

So sollte die zweite Lehrkraft einerseits entsprechend ihrer fachlichen Ausbildung eingesetzt werden, wobei hierin andererseits in Abhängigkeit von den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen und im Sinne der bereits erwähnten gemeinsamen Unterrichtsverantwortung zu entscheiden ist, von wem die konkrete Unterrichtsstunde in hauptsächlicher Verantwortung (für die ganze Klasse) erteilt wird und wer die Verantwortung für die Förderung einer Lerngruppe oder einzelner Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat.

Vorrang sollte der kontinuierliche Zweitlehrereinsatz in den so genannten Hauptfächern haben. Die Entscheidung darf nicht vom Stundenplanbau abhängen; gemeinsamer und kooperativer Unterricht haben oberste Priorität. Die zweite Lehrkraft darf nur im Ausnahmefall von der Kooperation abgezogen und zu Vertretungen eingesetzt werden. Die Kooperation muss absoluten Vorrang haben.

Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern, Stellenausstattung

  • Das Lehrerteam besteht aus so wenig Kollegen wie möglich und so viel Kollegen wie nötig. Es sollte vor allem konstant sein, d.h. also ein möglichst kleines Team von Lehrerinnen und Lehrern mit gemeinsamer Verantwortung für den Unterricht in einer Klassenstufe. Dem Team sollten regelmäßige und verbindliche Zeiten im Schulalltag für Absprachen zur Verfügung stehen, wenn möglich ein fester Termin in der Woche.
  • Die Teilungs-/Förder- und Integrationsstunden sind am sinnvollsten in Abhängigkeit vom speziellen Förderbedarf der Kinder und Jugendlichen nur auf wenige Lehrerinnen und Lehrer zu verteilen. Diese unterrichten neben den Teilungsstunden auch in einem anderen Fach in der Jahrgangsstufe. Um Unterricht und Schülerleistungen besser vergleichen zu können, ist es sinnvoll, dass Lehrerinnen und Lehrer der Sonderpädagogik mit ihrer hauptsächlichen Zuständigkeit für die a-Klassen auch in anderen Klassen der Jahrgangsstufe unterrichten.
  • Die Anzahl, die Fachrichtung und der Einsatz der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen muss den Anforderungen der Behinderungen der Kinder und Jugendlichen an der jeweiligen Schule gerecht werden. Neben der diagnostischen Kompetenz gewinnen in einer integrativ-kooperativen Schule konkrete Erfahrungen hinsichtlich eines schülerorientierten, methodisch-didaktisch anspruchsvollen Unterrichts auch und gerade bei Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen an Bedeutung.

Räume:

Die Kooperation darf nicht an der Raumausstattung der Schule scheitern.
  • Klassenraumprinzip, auch in der Sekundarstufe I: Es versteht sich von selbst, dass Schülerinnen und Schüler mit zum Teil erheblichen körperlichen Beeinträchtigungen nicht in jeder Stunde den Raum wechseln können. Dies sollte nur für den Unterricht geschehen, in dem Fachräume unabdingbar sind.
  • Raumgröße: Im kooperativen Unterricht werden zumeist zwei Klassen zusammengeführt und gemeinsam unterrichtet. Das stellt besondere Anforderungen an die Raumgröße des Klassenraumes. Es muss so viel Grundfläche vorhanden sein, dass für jedes Kind ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, für körperbehinderte Kinder sind Rollstuhlplätze zu berücksichtigen. Die Raumgröße sollte Platz für Partnerarbeit und Gruppenarbeit zulassen. Außerdem sollte Raum für Differenzierungsarbeit zur Verfügung stehen. Auch Flurecken und Nischen lassen sich umfunktionieren. Unnütze Räumereien erschweren die Kooperation, da der Aufwand zu groß ist und diese zusätzliche Arbeit auf Dauer demotiviert.
  • Zu beachten ist, dass in vielfältigen Differenzierungsformen auch unterschiedlich große Lerngruppen gebildet werden können. Es ist also nicht in jedem Fall notwendig und sinnvoll, mit einer Gruppe von ca. 30 Schülerinnen und Schülern zu arbeiten. Da in der Regel mindestens zwei Fachkräfte anwesend sind, bieten sich auch mehrere Lerngruppen an, die zeitweise in kleineren Räumen arbeiten.
  • Lage der Räume: Die Räume der Klassen der jeweiligen Jahrgangsstufe sollten unbedingt nebeneinander oder wenigstens in unmittelbarer Nähe zueinander liegen. Sehr günstig erwies sich die Zuordnung der Klassen auf einem Flur. Das ist sowohl für den offenen Schulbeginn wichtig, da die Kinder dann auch Kontakte zur jeweils anderen Klasse knüpfen konnten, als auch für die kooperative Arbeit im Unterricht, da alle Räume in die Arbeit einbezogen werden können.
  • Raumausstattung: Die Ausstattung muss den Besonderheiten des integrativen und kooperativen Unterrichts gerecht werden, -bewegliche Tische und Stühle in geeigneter Größe, spezielles Mobiliar für körperbehinderte Kinder und Jugendliche, offene Regale und Ablagemöglichkeiten sollten vorhanden sein.
  • Anschaffung von Unterrichtsmaterialien: Es gibt eine Vielzahl von didaktischen Materialien für alle Fächer und geeignet für alle Bildungsgänge, ebenso spezielle Materialien für behinderte Kinder und Jugendliche , wie zum Beispiel psychomotorisches Arbeitsmaterial. Die Schwierigkeit besteht darin, das Geeignete auszuwählen. Ganz wichtig ist es, ausreichende Kopiermöglichkeiten zu haben.

Zeitplanung:
  • Um einen größeren Zeitrahmen für die Durchführung der kooperativen Arbeit zu erlangen, haben sich überwiegend Blockstunden und Epochenunterricht bewährt. Die Themenarbeit und die unterschiedlichen Differenzierungsformen erfordern ausreichend Zeit. Doch auch einzelne Unterrichtsstunden ermöglichen Kooperation.
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13. Hat der kooperative Unterricht Einfluss auf die Leistungsbewertung?

Eine verbale Bewertung für den gemeinsamen und kooperativen Unterricht ist wünschenswert, da sie den Leistungsvergleich und Wettbewerb zwischen den Schülerinnen und Schülern vermeidet. Auch Anstrengungsbereitschaft und Entwicklungsfortschritte fließen in die Bewertung mit ein. Sie erfolgt auf diese Weise ermutigend und stimulierend, auch für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf und langsamer lernende Kinder. Den leistungsstärkeren Kindern bietet sie eine klare Orientierung für persönliche Lernaufgaben und Entwicklungsfelder.

Allerdings soll hier nicht verschwiegen werden, dass auch an unseren Schulen die verbale Bewertung nicht bei allen Pädagoginnen und Pädagogen und vor allem bei Eltern auf Akzeptanz stößt. Ab Klasse 4 bekommen Schülerinnen und Schüler ohne Behinderungen in der Regel Zensuren. Schülerinnen und Schüler der Kooperationsklasse werden verbal bewertet.
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14. Wozu der Aufwand - kann nicht alles so bleiben wie bisher?

Speziell von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen haben wir positive Rückmeldung zum kooperativen Unterricht erhalten, welcher allerdings häufig als anstrengender empfunden wird. Das liegt zum einen an der vergleichsweise größeren Lerngruppe und zum anderen an einem - so von den Schülerinnen und Schülern wahrgenommenen - höheren Anspruchsniveau im unterrichtlichen Lernen.

Gleichzeitig stellte aber eine große Zahl der Befragten ebenfalls fest, dass ihnen der Unterricht mehr Spaß mache, dass er als interessant und damit als Bereicherung empfunden werde. Kinder und Jugendliche mit zum Teil schweren Behinderungen können sich allmählich an den kooperativen Unterricht und den selbstverständlichen Umgang mit nicht behinderten Gleichaltrigen gewöhnen sowie gegenseitige Berührungsängste verlieren. So werden neue Freundschaften ermöglicht, die vor allem für die wenigen Mädchen der a-Klassen besonders wichtig sind. Eine nicht behinderte Freundin oder ein nicht behinderter Freund kann als Rollenvorbild zur Stabilisierung der eigenen Identität beitragen. Bisher wechselten sowohl in der Grundschule als auch in der Gesamtschule einige Schülerinnen und Schüler dauerhaft von der Kooperationsklasse in den gemeinsamen Unterricht.

Kooperation kann und soll in erster Linie Türöffner für schulische Integration sein.
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15. Wo bekomme ich als unterrichtende Lehrkraft weitere Hilfe? Wer kann die kooperative Arbeit wie unterstützen?

Die Eltern sollten in die kooperative Arbeit einbezogen werden. Sie können die Arbeit aktiv unterstützen. Dafür sollte ihnen fachliche Beratung und Begleitung angeboten werden. Auf jeden Fall ist ein ausreichender Informationsfluss Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit.

Für den integrativ-kooperativen Unterricht können auch externe Partner, Institutionen und öffentliche Einrichtungen genutzt werden, wie z.B. Musikschule, Bibliothek, DRK, Jugendklub.

Als besonders hilfreich für Lehrerinnen und Lehrer aber auch Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen erweist sich die enge Zusammenarbeit mit der schulpsychologischen Beratungsstelle, aber auch mit inzwischen an der Schule angesiedelten Vereinen und Selbsthilfegruppen wie zum Beispiel im Rahmen von EQUAL (EU-Projekt in Zusammenarbeit mit dem Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben e.V.) und Peer Counseling (Betroffene beraten Betroffene)
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17. Alles eitel Sonnenschein?

Natürlich nicht! Viele Dinge und immer wieder neue Probleme beschäftigen uns vor allem im Zusammenhang mit dem kooperativen Unterricht. Dazu gehören Fragen wie:
  • Woran lässt sich der Erfolg von kooperativem Unterricht messen? Welche klaren Kriterien gibt es für uns?
  • Um Schüler von der Kooperationsklasse in die Parallelklasse wechseln zu lassen, benötigt man in den Integrationsklassen freie Plätze und diese können in Anbetracht der Schülerzahlen nicht ohne weiteres frei gehalten werden.
  • Inwieweit ist die Quantität von kooperativem Unterricht verbindlich festzulegen? Gibt es eine Mindestzahl von Stunden? Oder anders gefragt - lässt erst eine bestimmte Anzahl kooperativer Stunden eine bestimmte Qualität unterrichtlichen Lernens und sicherer sozialer Kontakte zwischen den Kindern zu? Aber dem "möglichst viel gemeinsam" sind Grenzen gesetzt. Können wir sie überwinden?
  • In diesem Zusammenhang ist auch die Frage der "Integrationsfähigkeit" zu betrachten, die uns vor dem Hintergrund der "Integrationsfähigkeit schulischer Systeme" immer wieder beschäftigt. Wer kann/darf/soll von der Kooperation in die Integration wechseln- wer bleibt "übrig"?
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